Sie habe eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?
Ihr Angehöriger ist in Untersuchungshaft?
Ihre Wohnung wurde durchsucht?
Begehen Sie nicht den Fehler, sich auf einen strafrechtlichen Vorwurf ohne Akteneinsicht zu äußern. Es ist nicht die Regel, dass die Strafverfolgungsbehörden dem Beschuldigten glauben.
Ohne Kenntnis der Beweislage können Sie nicht einschätzen, ob Ihre Einlassung für Sie von Vorteil sein wird. Auch ist es gerade in eigenen Angelegenheiten nicht einfach, sein Recht mit Nachdruck und Erfolg zu vertreten.
Sie sollten daher über einen Anwalt Einsicht in die Verfahrensakten nehmen und sich durch diesen bereits vor einer Einlassung beraten und vertreten lassen.
Gute Strafverteidigung setzt neben dem notwendigen persönlichen Engagement Ihres Anwalts vertiefte strafprozessuale Kenntnisse und praktische Erfahrung voraus.
Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall.
Holen Sie sich einen anwaltlichen Beistand mit entsprechender Spezialisierung.

Niklas Dittberner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Turmstraße 33
10551 Berlin
Tel 030 393 75 228
Fax 030 393 75 229