Im Arztstrafrecht benötigt der Beschuldigte einen Strafverteidiger mit Kenntnissen im Schadensersatzrecht und im Berufsrecht der Heilberufe.
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Angehörige der Heilberufe sowohl in strafrechtlichen, als auch in berufsrechtlichen Verfahren sowie bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Häufige Straftaten im Bereich des Arztstrafrechts sind neben dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) der Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) und Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff.).
Die Strafanzeige von Körperverletzungs- und Betrugsdelikten dient nicht selten der Vorbereitung zivilrechtlicher Prozesse zur Durchsetzung von Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld. Dem betreffenden Arzt werden hier Fehler bei der Abrechnung, der Behandlung, der Organisation oder der Aufklärung vorgeworfen. Von besonderer Bedeutung ist, dass auch die Verhängung einer Geldstrafe bei Ärzten zum Entzug der Approbation führen kann.
Von Seiten der Verteidigung muss schon im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung ins Auge gefasst werden. Denn auch bei Delikten mit schwerwiegenden Folgen wie der fahrlässigen Tötung, ist eine Einstellung unter Auflagen möglich.
Bei Verfahrensabsprachen im Strafprozess sollten auch außerstrafrechtliche Konsequenzen beachtet und Fehlverhalten nicht vorschnell eingeräumt werden. Denn sich anschließende berufsrechtlichen Sanktionen können für den Betroffenen aus finanziellen Gründen gleichfalls existenzvernichtend sein.
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Niklas Dittberner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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