Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich auch in Insolvenzstrafsachen.
Aufgabe des Strafverteidigers ist es gerade hier, den tatsächlichen Kenntnisstand des Beschuldigten sowie die einzelfallbezogenen Straf- und Schuldmilderungsgründe darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
Als strafrechtlich relevante Handlungen im Bereich der Insolvenzstraftaten kommen u. a. in Betracht:
Bei Fragen im Insolvenzstrafrecht erhalten Sie binnen 24 Stunden einen Termin in meiner Kanzlei.

Niklas Dittberner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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10551 Berlin
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