Korruptionsdelikte

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in Korruptionsstrafverfahren.

Bei der Fallgruppe der Korruptionsdelikte handelt es sich um eine der ältesten Formen der Wirtschaftskriminalität oder auch um das "zweit älteste Gewerbe der Welt".

In Ermangelung eines allgemein anerkannten Korruptionsbegriffs orientiert sich die strafrechtliche Diskussion an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuches.

Zu dieser Gruppe zählt man die Delikte der Vorteilsannahme, der Bestechung, der Vorteilsgewährung sowie der Bestechlichkeit (hier auch Fälle der besonders schweren Bestechlichkeit und Bestechung, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie der Wähler- und Abgeordnetenbestechung).

Bei Korruptionsvorwürfen ist neben der Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen die Rechtsfolgen des Verlusts der Amtsfähigkeit (§ 358 StGB) sowie des Verfalls des aus der rechtswidrigen Tat Erlangten zugunsten des Staates (§§ 73 ff. StGB) von Bedeutung.

Bei Fragen zum Korruptionsstrafrecht erhalten Sie binnen 24 Stunden einen Gesprächstermin in meiner Kanzlei.

Niklas Dittberner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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