Nebenklage / Opferschutz

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Nebenklagen und Schadensersatzansprüche von Geschädigten

Die Strafprozessordnung ermöglicht dem Geschädigten einer Straftat der Hauptverhandlung als Nebenkläger beizuwohnen und damit Fragen an die Zeugen zu richten, Beweisanträge zu stellen und ein eigenes Schlussplädoyer zu halten. Die Nebenklage kann den Schuldauspruch eines Urteils mit Hilfe eines eigenen Rechtsmittels anfechten.

Daneben können dem Geschädigten zur Reparation erlittener Schäden zivilrechtliche Schadensersatzansprüche - insbesondere Schmerzensgeld - zustehen. Die Strafprozessordnung sieht zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren hierfür das so genannte Adhäsionsverfahren vor.

Rechtsanwalt Dittberner ist auch als Anwalt in Verkehrssachen regelmäßig mit der Durchsetzung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen befasst und kann diese Erfahrungen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Geschädigte im Strafverfahren Nutz bringend einsetzen.

Neben der reinen Rechtsberatung sollte der Anwalt dem Geschädigten auch in persönlicher Hinsicht unterstützend zur Seite zu stehen und ihm die Angst vor einem Wiedersehen des Täters und den Unwägbarkeiten des Strafprozesses nehmen.

Nicht selten bietet es sich auch an, den Opfern von Gewaltstraftaten mit flankierenden Instrumentarien zu helfen. In diesem Zusammenhang können gute Resultate mit dem Erlass von Gewaltschutzanordnungen erzielt werden, mittels derer es dem Täter bei Strafe untersagt wird, sich dem Geschädigten zu nähern, ihn anzurufen, ihm zu schreiben oder Ähnliches.

Darüber hinaus bietet sich freilich eine möglichst nahe Zusammenarbeit mit den Opferschutzbeauftragten der Polizei an, um diese über den Fortgang der Ereignisse zu informieren und diese für die besondere Problematik des betreffenden Falles zu sensibilisieren. Dies gilt selbstverständlich nur soweit der Geschädigte mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist.

Sofern Sie als Geschädigter anwaltlichen Beistand benötigen, erhalten Sie binnen 24 Stunden einen persönlichen Gesprächstermin in der Kanzlei.

Niklas Dittberner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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