Sexualstrafrecht

Ich verteidige als Fachanwalt für Strafrecht in Sexualstrafsachen. 

Gerade der Beschuldigte eines Sexualstrafverfahrens ist einer besonderen Belastung ausgesetzt:

Als tatsächliche Besonderheit des Sexualstrafverfahrens kann der Umstand gesehen werden, dass der Beschuldigte mehr als in anderen Bereichen gesellschaftlichen Lebens sozial ausgegrenzt wird und dieser Umstand durch eine zunehmend aggressive Boulevardberichterstattung an Schlagkraft gewinnen kann.

Der Strafverteidiger muss gerade in Sexualstrafsachen über gute Kenntnisse der Aussagepsychologie verfügen und die Werthaltigkeit von Ergebnissen der Spurensicherung einschätzen können.

Des Weiteren muss er zunehmend auch vertiefte Kenntnisse des Maßregelrechts haben und die Mindestanforderungen der Rechtsprechung für Prognosegutachten im Zusammenhang mit der Anordnung von Maßregeln gemäß §§ 63 ff. StGB kennen. Der Verteidiger muss abschätzen können, unter welchen Voraussetzungen ein Drittgutachter ins Spiel gebracht werden kann, oder die Einholung eines methodenkritischen Gutachtens angezeigt ist.

Sollten Sie Beschuldigter eines Sexualstrafverfahrens sein, so erhalten Sie binnen 24 Stunden einen Gesprächstermin in meiner Kanzlei.

Niklas Dittberner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Turmstraße 33
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