Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie in Verkehrsstrafsachen.
Zu den verkehrsstrafrechtlich relevanten Tatbeständen zählen die Delikte
Empfindliche Rechtsfolgen der Straßenverkehrsdelikte sind die Fahrerlaubnisentziehung sowie die Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis.
Es ist daher zu einer abgestimmten Vorgehensweise des Beschuldigten gegenüber Staatsanwaltschaft, dem Haftpflichtversicherer wie auch der Gegenseite zu raten. Einlassungen des Beschuldigten gegenüber seiner Versicherung (z.B. die Mitteilung, in einen Unfall zu einem bestimmten Zeitpunkt verwickelt worden zu sein) sind freilich in einem Strafverfahren (z.B. wegen des Vorwurfes der Unfallflucht) verwertbar.
Der Verteidiger sollte den Fall daher straf- und zivilrechtlich durchdringen, um so zu einer für den Mandanten befriedigenden Lösung in möglichst jeder Hinsicht zu gelangen.
Da es gerade in Verkehrsstrafsachen oft auch um die Entziehung der Fahrerlaubnis geht, sollte der Betroffene sich insoweit fachkundig beraten lassen. Denn die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist nicht selten mit erheblichen Hindernissen, wie dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (sogenannter „MPU“) verbunden.
Bei Fragen in diesem Zusammenhang erhalten Sie binnen 24 Stunden einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei.

Niklas Dittberner
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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